Wie man eine Leistung reserviert oder eine Rückerstattung beantragt

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Ausfüllen der Antragsformulare für Gesundheitsleistungen und Kostenerstattung
Mitarbeiter des Baugewerbes – registriert

Zur Beantragung einer medizinischen Leistung im Rahmen einer Direktübernahme oder zur Erstattung der entstandenen Behandlungskosten:

  • wenn Sie Arbeiter oder Angestellter sind, müssen Sie das entsprechende Formular* ausgefüllt und unterschrieben beider Bauarbeiterkasse einreichen, bei der Sie versichert oder über MUT oder ein anderes gleichwertiges System gemeldet sind;
  • wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht über MUT oder ein anderes gleichwertiges System gemeldet werden, müssen Sie das entsprechende Formular* ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Kasse der Region einreichen, in der das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, seinen Sitz hat.
Zu versteuernde Familienangehörige eines Mitglieds 

Für die Beantragung zur Erstattung einer medizinischen Leistung oder Erstattung von Gesundheitskosten, eines versicherungspflichtigen Familienmitglieds (steuerlich unterhaltsberechtigter Ehepartner, sowie steuerlich unterhaltsberechtigte Kinder), muss eines der folgenden Formulare bei der Bauarbeiterkasse, bei der der Arbeitnehmer registriert/gemeldet ist (oder, falls nicht registriert/gemeldet, bei der Kasse des jeweiligen Bezirks, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den der jeweilige Arbeitnehmer beschäftigt ist) vorgelegt werden:

  • Handelt es sich um Ehepartner/volljährige Kindern des Mitglieds, muss das Antragsformular zur Leistung/Erstattung von dem Familienmitglied selbst ausgefüllt und unterschrieben werden unter der Angabe des Bank- /Postkontos, welches auch von dem des eingetragenen Mitglieds abweichen kann. Das Formular enthält auch einen Abschnitt, in dem der Familienangehörige des Mitglieds, Informationen zur Bereitstellung von Ansprüchen und Garantien anfragen kann und die entsprechenden Gesundheitsunterlagen an die zuständige Bauarbeiterkasse senden kann.
  • Handelt es sich um minderjährige Kinder des Mitglieds ist das Formular für den Antrag auf Leistung/Erstattung minderjähriger Kinder auszufüllen. Es muss von dem angemeldeten Arbeitnehmer, der den Versicherungsvertrag besitzt unterzeichnet werden, auch die Bankverbindung für die Gutschrift des damit verbundenen Aufwendungsersatze muss auf dessen Namen lauten.

Den Formularen muss der Antragsteller unbedingt die unter Ziffer 2 genannten medizinischen und administrativen Unterlagen beifügen.

Achtung: Damit die Kasse einen Leistungsantrag für einen steuerpflichtigen Familienangehörigen korrekt bearbeiten kann, muss zuvor die ordnungsgemäß ausgefüllte und vom Arbeitnehmer unterzeichnete Bescheinigung des versicherbaren Familienangehörigen der betreffenden Kasse vorgelegt/gesendet werden. Die versicherte Person kann das steuerlich angehörige Familienmitglied auch direkt von ihrem eigenen Login-Bereich im Portal S.I.Sanedil aus anmelden. Geben Sie dazu im Abschnitt “Familienmitglieder“ (auf der Seite “Profil“) die persönlichen Daten des Familienmitglieds ein und laden Sie dort den Nachweis für versicherungsberechtigte Familienmitglieder hoch.

Es versteht sich, dass diese Bescheinigung ausschließlich bei einer Änderung des ursprünglich deklarierten versicherbaren Familienmitglieds erneut vorgelegt werden muss. Sollten die Formulare nicht ordnungsgemäß unterzeichnet worden sein (gilt auch für den Abschnitt “Datenschutzerklärung“) kann die Prüfung des Antrags nicht fortgesetzt werden.

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Unterlagen, die für die korrekte Bearbeitung von Anträgen auf Gesundheitsleistungen und Kostenerstattung erforderlich sind

Die unter Punkt 1 genannten Antragsformulare sind unbedingt beizufügen:

COPIA DELLA PRESCRIZIONE MEDICA/ IMPEGNATIVA

Im Falle der Beantragung einer Leistung unter unmittelbarer Konvention:

  • KOPIE DER ÄRZTLICHEN VERORDNUNG/ÜBERWEISUNG mit Angabe der gemeldeten Pathologie (feststehend oder vermutet) und einer eventuell erforderlichen instrumentellen Untersuchung

COPIA DELLA PRESCRIZIONE MEDICA/ IMPEGNATIVA

Im Falle eines Antrags auf Rückerstattung der geleisteten Gesundheitsausgaben (auch beim SSN):

  • KOPIE DER ÄRZTLICHEN VERORDNUNG/ÜBERWEISUNG mit Angabe der gemeldeten Pathologie (feststehend oder vermutet) und einer eventuell erforderlichen instrumentellen Untersuchung
  • KOPIE DER RECHNUNGEN/AUSGABEN QUITTUNGEN
  • AUSWEISKOPIE*
    *Diese Verpflichtung besteht nur bei über E-Mail eingereichten Anfragen.

COPIA DELLA PRESCRIZIONE MEDICA/ IMPEGNATIVA

Im Falle eines Erstattungsantrags für zahnärztliche Leistungen außerhalb des Versicherungsnetzes informieren Sie sich bitte auf der entsprechenden Seite.

Es wird empfohlen, immer eine Kopie der bei der Bauarbeiterkasse eingereichten Unterlagen und die Originale der Rechnungen/Ausgaben quittungen aufzubewahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung auch nur eines der oben genannten Punkte nicht die Aktivierung der Gesundheitsleistung noch die Erstattung der entstandenen Kosten ermöglicht.

 

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Wie man Anträge auf medizinische Leistungen oder Rückerstattungen stellt

Die Anträge auf medizinische Leistungen oder Rückerstattungen können auf folgende Art und Weise
gestellt werden:

Schalter der Bauarbeiterkasse

Durch Vorsprache am Schalter der Bauarbeiterkasse, deren Mitglied der Arbeiter ist; falls er kein Mitglied ist, dann bei der Bauarbeiterkasse, die für seinen Arbeitsplatz zuständig ist.
Es wird empfohlen, vor dem Schalterbesuch das Antragsformular für die Leistungen auszufüllen (Punkt 1) und bei der Ankunft die beizufügende Dokumentation bereit zu halten (Punkt 2).

Bevollmächtigter (Vermittler)

Die Bestimmungen des vorherigen Buchstabens A können durch einen Vermittler erfolgen (unter Ausschluss der für die Familienangehörigen des Mitglieds erforderlichen Leistungen).

 

E-mail oder einschreiben

Die in den Punkten 1 und 2 genannten Unterlagen müssen per E-Mail oder per Einschreiben mit Rückschein an die Bauarbeiterkasse geschickt werden, bei der der Arbeitnehmer gemeldet ist; der Angestellte muss sich an die Bauarbeiterkasse der Provinz wenden, in der das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist, seinen Sitz hat.

IT-Portal portale.fondosanedil.it

Nach der Registrierung im reservierten Bereich des IT-Portals des Fonds kann das Mitglied oder sein Familienmitglied eine Leistung im Netzwerk oder die Erstattung einer Gesundheitsausgabe beantragen, die von einem Betreiber der Kasse übernommen wird.
Lesen Sie die Anweisungen oder schauen Sie sich die Video-Tutorials an.

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Autorisierungsprozess und vollständige reservierung

AUTORISIERUNGSPROZESS

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Das Mitglied/Familienmitglied reicht den Leistungsantrag bei der Bauarbeiterkasse ein (Punkt 3).

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Nachdem ein Sachbearbeiter die Dateneingabe abgeschlossen hat, erhält das Mitglied/Familienmitglied, sofern versichert, eine SMS und/oder eine E-Mail zur Bestätigung der Autorisierung mit der Weisung, die Reservierung der Gesundheitseinrichtung selbstständig vorzunehmen.

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Durch Anklicken des Links in der E-Mail und/oder SMS gelangt das Mitglied/Familienmitglied auf die Seite zur Auswahl der angeschlossenen Gesundheitseinrichtung. Die Seite bietet eine Liste mit  Einrichtungen zur Auswahl.

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Durch Anklicken der ausgewählten Einrichtung, erhält das Mitglied/Familienmitglied die Kontaktdaten der Einrichtung, um einen Termin zu vereinbaren. Es muss auch der Arzt angeben werden, von dem die Leistung erbracht wird. Wenn das Mitglied/Familienmitglied die Gesundheitseinrichtung kontaktiert, muss mitgeteilt werden, dass es bei Fondo Sanedil – UniSalute versichert ist.

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Falls das Mitglied/Familienmitglied eine andere als die drei automatisch vom System vorgeschlagenen angeschlossenen Einrichtungen wählen möchte, kann es selbstständig die Liste der angeschlossenen Einrichtungen auf der Website von Fondo Sanedil einsehen und dann auf den Link am Ende der entsprechenden Seite klicken (Siehe Bsp. unten).

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Das Mitglied/Familienmitglied muss Datum und Uhrzeit, sowie vereinbarten Termins der bereits gewählten Gesundheitseinrichtung angeben

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An dieser Stelle werden dem  Mitglied/Familienmitglied, nachdem es die Zusammenfassung des Termins mit Datum und Uhrzeit zur Kenntnis genommen hat, alle Informationen zur Reservierung einschließlich der ihm eventuell  berechneten Gebühren angezeigt.  Durch Klick auf  “Bestätigen” werden die  Informationen an UniSalute weitergeleitet.

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Sobald der Buchungsvorgang abgeschlossen ist, erhält das Mitglied/Familienmitglied eine SMS und/oder eine E-Mail mit Buchungsbestätigung.

Bitte beachten Sie, dass das Mitglied/Familienmitglied nach Erhalt der Buchungs Autorisierungs-SMS 15 Tage Zeit hat, um eine Reservierung bei der angeschlossenen Einrichtung vorzunehmen. Danach muss die Bauarbeiterkasse für eine neue Autorisierungsanfrage kontaktiert werden.

Die verbundenen Einrichtungen können hier eingesehen werden.

VOLLSTÄNDIGE RESERVIERUNG

Der Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob das Mitglied/Familienmitglied bereits einen Termin mit der angeschlossenen Gesundheitseinrichtung vereinbart hat oder nicht. In beiden Fällen ermöglicht das Verfahren denjenigen, die mit der Anwendung zur Verwaltung von Buchungen mit Autorisierungsprozess nicht vertraut sind, das System der Kassen zu nutzen um eine Reservierung zu tätigen. Es versteht sich, dass die Gesundheitseinrichtung zur Festlegung der Terminvereinbarung immer vom Mitglied/Familienmitglied persönlich kontaktiert werden muss.

VOLLSTÄNDIGE RESERVIERUNG

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MIT TERMIN

Das Mitglied/Familienmitglied reicht den Leistungsantrag bei der Bauarbeiterkasse ein (Punkt 3).

Durch eine bereits selbstständig vorgenommene Buchung unter Angabe der gewählten Gesundheitseinrichtung, Datum und Uhrzeit des Termins im entsprechenden Antragsformular übergibt das Mitglied/Familienmitglied die erforderlichen Unterlagen automatisch an den Sachbearbeiter der Kasse (Punkte 1 und 2A).  

Bei Facharztbesuchen muss zusätzlich der Name des behandelnden Arztes angegeben werden. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs durch die Kasse erhält das Mitglied/Familienmitglied eine SMS und/oder eine E-Mail zur Bestätigung der Buchung.

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OHNE TERMIN

Das Mitglied/Familienmitglied reicht den Leistungsantrag bei der Bauarbeiterkasse (Punkt 3) ein.

Bei noch nicht erfolgter Buchung der Einrichtung/des angeschlossenen Arztes übergibt das Mitglied/Familienmitglied ohne Nachweis einer Terminvereinbarung die erforderlichen Unterlagen an den Sachbearbeiter der Kasse (Punkte 1 und 2A)

Anschließend kontaktiert das Mitglied/Familienmitglied persönlich die angeschlossene Gesundheitseinrichtung, vereinbart einen Termin und teilt dem Sachbearbeiter unverzüglich die Eckdaten mit (Gesundheitseinrichtung, Datum und Uhrzeit des Termins sowie Name des Arztes, der die Leistung bei Facharztbesuchen erbringt). Andernfalls kann die Reservierung nicht als bestätigt gelten, wenn die Terminvereinbarung dem Sachbearbeiter nicht mitgeteilt wurde.

Nach Abschluss des Buchungsvorgangs durch den Sachbearbeiter erhält das Mitglied/Familienmitglied eine SMS und/oder eine E-Mail zur Bestätigung der Buchung.

Hinweise zum Antragsprozess einer Leistungsanfrage/Gesundheitskostenerstattung

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Um eine Erstattung für entstandene medizinische Kosten zu erhalten, muss der Antrag innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum des Kostenbelegs/der Rechnung eingereicht werden.

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Ab 1. Oktober 2022 haben alle über den Fonds versicherten Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen im Gesundheitsplan PLUS, der ab diesem Datum der allein gültige Plan ist.
Für Erstattungsanträge mit Ausgabenbelegen, die vor dem 1. Oktober 2022 datieren, gelten weiterhin die bis zu diesem Datum verbindlichen Bedingungen. Weitere Einzelheiten finden Sie in den vorherigen Leitfäden auf der Seite “Dokumente“.

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Für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen, die in Vertragseinrichtungen erbracht werden und die ausschließlich der ZAHNÄRZTLICHEN BEHANDLUNG im Rahmen des Gesundheitsplans zuzurechnen sind, muss der Antragsteller KEINE medizinische Dokumentation beifügen, wobei zu beachten ist, dass der Zahnarzt den von der Versicherungsgesellschaft vorgesehenen Behandlungsplan einsenden muss. Es ist jedoch erforderlich, dass der Antragsteller in dem vorgesehenen Feld des in Punkt 1 genannten Formulars ausdrücklich die allgemeine Bezeichnung ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG angibt, damit die Bauarbeiterkasse den Versicherungsschutz an die Versicherungsgesellschaft übertragen kann.

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Ausschließlich für die Versicherungsleistung ZAHNMEDIZINISCHE VORBEUGUNG, die sich auf die in den Vertragseinrichten durchgeführte “Zahnsteinentfernung“ bezieht, muss die antragstellende Person in dem in Punkt 1 genannten Formular als Beschreibung der beantragten Leistung in das vorgesehene Feld ZAHNMEDIZINISCHE VORBEUGUNG bzw. ZAHNSTEINENTFERNUNG eintragen. NUR in diesem Fall und bei Angabe aller Details des zahnärztlichen Termins ist es für die Anerkennung als Versicherungsleistung nicht notwendig, den Behandlungsplan an die Versicherungsgesellschaft zu senden. Sie können die Leistung nach Terminbestätigung via SMS und/oder E-Mail in Anspruch nehmen.

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Für alle anderen Versicherungsleistungen als zahnmedizinische ist die Erstattung nur in dem Fall vorgesehen, dass es im Umkreis von 15 km vom Wohnsitz der versicherten Person keine Vertragseinrichtung gibt. Die über den Nationalen Gesundheitsdienst erbrachten Leistungen werden, sofern sie im Gesundheitsplan vorgesehen sind, gegen einen als Gesundheitsticket ausgestellten Ausgabennachweis ausschließlich als Erstattungsleistung versichert.

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Die antragstellende Person muss auf dem entsprechenden Leistungs-, Erstattungs- oder Unfallmeldeformular das mögliche Bestehen von anderen Policen angeben, die dasselbe versicherte Risiko abdecken. In diesem Fall werden dieselben Risiken, die von zwei oder mehr Versicherungen abgedeckt werden, auch wenn sie dem Sanedil-Fonds (UniSalute und UnipolSai) zuzurechnen sind, unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Erstattungsgrenzen von beiden Gesellschaften abgedeckt. Einem Antragsteller, der bereits für dasselbe versicherte Risiko von einer anderen Versicherungsgesellschaft entschädigt wurde, wird nur der Betrag erstattet, der dem Antragsteller unter Beachtung der Selbstbeteiligungen, der Höchstbeträge und nach Abzug des bereits erstatteten Betrags verbleibt. Die Höhe der genannten Beträge muss jeweils dokumentiert und bescheinigt werden.

7

Der Versicherungsschutz gilt auch 90 Tage nach der Arbeitslosigkeit (kein Ruhestand) eines Mitglieds. Diese Zeiträume werden ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf monatlicher Basis und nicht für einzelne Tage ermittelt.

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Wie man einen Unfall meldet

Melden und Eröffnen eines Unfallschadens

Der Arbeiter oder Angestellte muss das Unfallmeldeformular persönlich, über einen Vermittler oder per E-Mail bzw. Einschreiben bei der zuständigen Bauarbeiterkasse einreichen.


Zu beachtende Punkte beim Meldevorgang

1

Ansprüche können nur für Schäden geltend gemacht werden, die nach dem 1. Oktober 2020 eingetreten sind.

2

Es ist sehr wichtig, dass das Formular richtig und vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben wird.
Dem oben erwähnten Formular müssen beigefügt werden:

Bereits vorhandene MEDIZINISCHE DOKUMENTE, wie im Leitfaden zu den Garantien für Unfälle angegeben;

3

Die Schadensfälle müssen innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Eintritt gemeldet werden.

4

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Mitarbeiter der Bauarbeiterkasse eventuell zusätzlich vorhandene Unterlagen zu bereits eröffneten Schadensfällen vorzulegen.

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Ausschließlich für neuromotorische Rehabilitationsleistungen, die stattfinden sollen in Universitätskrankenhäusern und Krankenhäusern von nationaler Bedeutung und hoher Spezialisierung für neuromotorische Rehabilitation gemäß Gesetz Nr. 833/78 Art. 42 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen, Der Betroffene darf nur die Einrichtungen kontaktieren, die angegeben sind.

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Das Mitglied ist verpflichtet, das eventuelle Bestehen anderer Policen, die das gleiche versicherte Risiko abdecken, in dem entsprechenden Formular anzugeben. In diesem Fall werden nämlich dieselben Risiken, die von zwei oder mehreren Versicherungen abgedeckt werden, auch wenn sie mit dem Sanedil-Fonds (UniSalute und UnipolSai) zusammenhängen, von beiden Gesellschaften unter Einhaltung der vertraglichen Erstattungsgrenzen gemeinsam verwaltet.

Der angemeldete Arbeitnehmer, der bereits von einer anderen Gesellschaft eine Erstattung für dasselbe versicherte Risiko erhalten hat, erhält nur den verbleibenden Betrag, den er zu begleichen hatte, unter Berücksichtigung der Selbstbehalte, der Höchstbeträge und abzüglich dessen, was bereits erstattet wurde, wobei die Höhe des Betrags dokumentiert und bescheinigt werden muss.

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Das Mitglied hat Anspruch auf eine Nachversicherungszeit nach Arbeitslosigkeit, und zwar für 90 Tage beim Plus-Gesundheitsplan. Diese Zeiträume werden ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf monatlicher Basis und nicht auf der Basis eines einzelnen Tages gezählt.

Informationen und kontakte

Das Mitglied kann sich an die zuständige Bauarbeiterkasse wenden, um Informationen über den Status des gemeldeten Schadenfalls zu erhalten. Nach Abschluss der Prüfung zahlt die Gesellschaft den fälligen Betrag per Banküberweisung direkt auf das Girokonto des Mitglieds.

 

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